Diese Heimordnung soll für dich ein Leitfaden sein, um deinen Aufenthalt im Berufsschulheim so nützlich und angenehm wie möglich zu gestalten - für ein kameradschaftliches und partnerschaftliches Zusammenleben.
Mit den besten Wünschen für einen erfolgreichen Abschluss deines Lehrgangs und dass du viele neue Freunde findest!
Die Geschätsführung des Salzburger Jugendherbergswerkes
Die Tageseinteilung muss genau eingehalten werden. Diese wird bei der ersten Besprechung im Lehrlingsheim bekannt gegeben.
Sie dient zur Vertiefung und Wiederholung des Gelernten und zur Vorbereitung für den nächsten Schultag. Denn: Regelmäßiges Lernen erleichtert die Vorbereitung auf eine Prüfung oder Schularbeit!
Die Regelung der Studierzeiten kannst du am Aushang bei der Infotafel in deinem Heim nachlesen. Im Heim herrscht am Abend eine Stunde lang die zum Studieren notwendige Ruhe.
Du darfst ...
aus hygienischen Gründen nicht mit deinen Straßenschuhen oder barfuß herumgehen.
Du bist verantwortlich ...
für Sauberkeit und Ordnung im persönlichen Bereich (Bett, Schrank, etc.) und im allgemeinen Bereich (Gänge, etc.).
Achtung:
Bei wiederholter Lärmbelästigung kann dein Gerät eingezogen werden und es wird dir erst nach Kursende wieder ausgehändigt. Von der Heimleitung genehmigte Geräte (CD-Player, Laptop, Handy, ...) müssen nach Verlangen des/der Betreuers/in zu bestimmten Zeiten auch ausgeschaltet sein. Fernseher, Toaster, Griller, Wasserkocher, ... sind nicht erlaubt.
Der Aufenthalt am Parkplatz und vor dem Internat kann, wenn er zur Belästigung der Anrainer wird, von der Heimleitung auch untersagt werden.
Du weißt, dass ...
das Mitbringen und Aufbewahren von Alkohol im Heim untersagt ist, und jeder Umgang mit Suchtgiften strengstens verboten ist und polizeilich bestraft wird.
Du weißt, dass ...
der Besuch von Gaststätten den Beschränkungen des Jugendschutzgesetzes unterworfen ist.
Du weißt, dass ...
du mit der Androhung des Ausschlusses bzw. mit sofortigem Ausschluss zu rechnen hast, wenn du in alkoholisiertem Zustand ins Heim kommst.
Du weißt, dass ...
du mit der Androhung des Ausschlusses bzw. mit sofortigem Ausschluss zu rechnen hast, bereits wenn du im konkreten Verdacht stehst, Drogen zu konsumieren oder damit zu handeln.
Du weißt, dass ...
das Rauchen nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen im Freien gestattet ist.
Wir bitten dich ...
die Einrichtung des Hauses sorgfältig zu behandeln. Die SchülerInnen nach dir wollen - genau wie du - ein sauberes und gut erhaltenes Heim beziehen.
Habe Verständnis dafür, dass wir auf Grund einer Weisung des Arbeitsmedizinischen Dienstes dir bei Kopfschmerzen oder anderer Krankheiten keine Medikamente ohne ärztliche Anweisung zur Verfügung stellen können (kleine Reiseapotheke mitnehmen).
Du weißt, dass ...
du mit dem sofortigen Ausschluss zu rechnen hast, wenn dir ein Diebstahl nachgewiesen wird.
Du weißt, dass ...
du mit der Androhung des Ausschlusses bzw. mit sofortigem Ausschluss zu rechnen hast, wenn du in Handgreiflichkeiten verwickelt bist bzw. wenn du jemandem Schaden zufügst.
Solltest du aus Krankheitsgründen nicht in die Schule gehen können, musst du dich bei dem/der Betreuer/in melden. Solltest du krank von der Schule ins Heim geschickt werden, musst du einem/einer Betreuer/in Bescheid sagen.
Solltest du aus Krankheitsgründen am Sonntag nicht im Heim anreisen, ersuchen wir dich um eine telefonische Benachrichtigung.
Für Geld und Wertgegenstände, die im Zimmer aufbewahrt werden, übernehmen wir keinerlei Haftung bei Einbruch, Diebstahl oder Verlust. Du hast aber die Möglichkeit, beides auch im Büro des/der Betreuers/in zu hinterlegen und zu den Bürozeiten wieder abzuholen.
Grundsätzlich besteht für dich die Möglichkeit, am Sonntag ab 17.00 Uhr anzureisen, es gilt aber: wer anreist, hat ab 21.45 Uhr Anwesenheitspflicht.
Der Ausgang ist an die Erlaubnis der Heimleitung gebunden. Eine Übernachtung außerhalb des Heimes kann von der Heimleitung nur bewilligt werden, wenn du vorher eine schriftliche Erlaubnis deines Erziehungsberechtigten vorlegst.
Achtung: Der Ausgang kann auch bei Volljährigkeit abgelehnt werden, falls es disziplinäre Schwierigkeiten, mäßigen Lernerfolg oder andere Gründe gibt.
Erkundige dich nach Kursen und Veranstaltungen (siehe Anschlagtafel). Behandle die im Heim zur Verfügung stehenden Spiele und Geräte bitte mit Sorgfalt!
Achtung: Spiele um Geld sind verboten!
Besuche sollst du der Heimleitung oder dem/der diensthabenden Betreuer/in mitteilen.
Besuche in den Zimmern sind nur mit Genehmigung des/der Betreuers/in erlaubt.
Das Wochenende kannst du selbstverständlich zu Hause verbringen. Sollte dies jedoch nicht möglich sein, wirst du das Wochenende in einem der Häuser des Salzburger Jugendherbergswerkes untergebracht (je nachdem, welches Haus Wochenenddienst hat).
Die Anmeldung für das Wochenende muss spätestens bis Mittwoch 18.00 Uhr erfolgen.
Fast jeder Schaden kann wieder gutgemacht werden. Melde den Schaden auf jeden Fall bei der Heimleitung.
Zur Schadenswiedergutmachung wird die eingezahlte Kaution verwendet, reicht diese nicht aus, wird die Schadensbehebung in Rechnung gestellt (vielleicht deckt auch deine Versicherung den Schaden).
Leider kann es auch zu einer Entlassung oder zu einem vorzeitigen Austritt (auf eigenes Ersuchen oder auf Verlangen des/der Erziehungsberechtigten bzw. Lehrberechtigten) kommen. In diesem Fall werden nur das Verpflegsgeld und die Kaution (abzüglich etwaiger Schadenersätze) ab dem Austrittstag rückvergütet.
Bei Entlassung bzw. Austritt in der letzten Kurswoche entfällt die Rückzahlung des Verpflegsgeldes.